Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Eningen unter Achalm wohnen oder auch beschäftigt sind, können hier ihren Antrag stellen, wobei als besonderer Service alle grundsätzlich von den Sachbearbeitern ausgefüllt werden. Eine rasche Bearbeitung durch die Versicherungsträger wird dadurch gewährleistet.
sind Zeiten bis zum 31.12.1991, in denen Versicherte nach Vollendung des 14. Lebensjahres wegen außergewöhnlicher Umstände, die nicht in der eigenen Person liegen, keine Beiträge zahlen konnten; z. B. Wehrdienst, Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, Internierung, Verschleppung, Verfolgung, politische haft, Reichsarbeitsdienst)
Liegen im Anschluss an Ersatzzeiten noch Zeiten einer Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit vor, so sind auch für diese Zeiten Bescheinigungen (Krankenkasse, Arzt, Arbeitsamt) erforderlich