Personalausweis oder Reisepass zur Personenfeststellung sind immer vorzulegen.
Einen eindeutigen Eigentumsnachweis über den Fundgegenstand den Sie auslösen möchten.
Dieser Nachweis kann durch einen Kaufbeleg, Foto, Testament oder andere eindeutige Belege welche die Eigentumsverhältnisse klären geschehen.
Falls bei dem gefundenen Mobiltelefon noch die SIM-Karte vorhanden ist, bitten wir die Telefongesellschaft den Besitzer ausfindig zu machen und dann den Besitzer anzuschreiben.
Dieses Schreiben bitte unbedingt bei der Abholung vorlegen.
Die Abholung des Fundgegenstandes kann während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros erfolgen.
Falls der Fundgegenstand ein Fahrrad/Mofa ist, bitten wir um eine Terminabsprache da diese Fundgegenstände nicht im Rathaus eingelagert werden können.
Die Aufbewahrungsfrist für die Fundsache(n) beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über.
Verzichtet dieser auf Eigentumserwerb, wird/werden die Fundsache(n) zum Eigentum der Gemeinde Eningen unter Achalm, die diese im Zuge einer öffentlichen Versteigerung veräußert.
Der Termin für die öffentlichen Versteigerungen wird rechtzeitig in den Eninger Nachrichten (Amtsblatt der Gemeinde Eningen unter Achalm) bekannt gegeben.