Zukünftige Bauherren bekommen von uns Auskunft über rechtliche Fragen in Verbindung mit dem Errichten oder dem Verändern baulicher Anlagen. Bitte nehmen Sie im Einzelfall mit uns Kontakt auf.
Die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen »Bauvorlagen« (Unterlagen) sind in der Bauvorlagenverordnung benannt. Da es sich in Abhängigkeit von Art und Umfang des Bauvorhabens um zahlreiche, unterschiedlichste Unterlagen handelt, können diese hier nicht aufgeführt werden. Klären Sie bitte diese Fragen mit dem von Ihnen beauftragten Architekten.
Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren
Im Genehmigungsverfahren hat der Bauherr dem Bauantrag als Bauvorlagen beizufügen:
Die unter den Ziffern 4 bis 6 genannten Bauvorlagen mit Ausnahme der Erklärung zum Standsicherheitsnachweis können nachgereicht werden; sie sind der Baurechtsbehörde vor Baubeginn vorzulegen.
Die Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch vor Baubeginn geprüft werden können.
Detaillierte Angaben finden Sie im Gebührenverzeichnis der Gemeindeverwaltung.
Wenn über den Bauantrag entschieden ist, wird der Antragsteller hiervon in Kenntnis gesetzt. Meist werden die Unterlagen vom Antragsteller persönlich oder von einer beauftragten Person abgeholt.