Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: Personen, ➢ die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen ➢ keine Maske tragen ➢ die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
solche Symptome sind: • Fieber • Atemnot • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma), • Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
• Von den Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkraft verwendete Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen sind vor der Weitergabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren; hierzu muss ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.
• Es gilt die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen (Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) vom 26. Juni 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen als PDF
Regelungen für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen als PDF
Ansprechpartner Musikschule Johannes Popp musikschule@eningen.de
Mehr Infos finden Sie hier ...... (PDF)