Die Ziele des Vereins

§ 2 Vereinszweck

Der Verein bezweckt die Förderung der kommunalen Partnerschaften der Gemeinde Eningen u.A., insbesondere mit der Stadt Charlieu/Loire in Frankreich und der Stadt Calne/Wiltshire in England. Im Rahmen dieser Zielsetzung fördert der Verein die deutsch-französische und deutsch-englische Freundschaft, sowie die Beziehung der Partnerstädte untereinander, insbesondere durch Begegnungen zwischen den örtlichen Vereinen, Schulen, Kirchen, der Bürgerschaft und ihrer kommunalen Vertreter.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung der Völkerverständigung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist gemeinnützig im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabeordnung.

Um diese Ziele weiter fördern, hat sich der Verein selbst eine Förderrichtlinie gegeben, nach der speziell die Teilnahme Jugendlicher an Begegnungen mit den Partnergemeinden unterstützt werden soll:

Merkblatt

für die Gewährung von Vereinszuschüssen für Begegnungsmaßnahmen mit Partnergemeinden.

1. Das Partnerschaftskomitee fördert nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Aufwand an der Teilnahme Jugendlicher an Begegnungsmaßnahmen mit Partnergemeinden:

  • Fahrtkosten werden gefördert, bei Reisen nach Calne durch Übernahme der Transferkosten Eningen - Landesflughafen Stuttgart; London - Calne und zurück.
  • Bei Bus- bzw. Bahnreisen nach Charlieu durch eine Kostenbeteiligung von 30,00 Euro für Vereinsmitglieder und 20,00 Euro für Nichtmitglieder.

2. Anspruch auf diesen Zuschuß haben die Teilnehmer in einer Begegnungsmaßnahme die

  • in Eningen wohnhaft sind, oder
  • Mitglieder in einem Eninger Verein sind und aktiv an der Begegnungsveranstaltung teilnehmen.

3. Der Veranstalter benennt dem Partnerschaftskomitee namentlich die Teilnehmer, die Zuschuß beantragen; das Partnerschaftskomitee leitet den Zuschuß entsprechend an den Veranstalter. Der Veranstalter benennt dem Partnerschaftskomitee:

  • Die Teilnehmer nach Name, Alter und Wohnort
  • die Art der Begegnungsmaßnahme,
  • das Programm der Veranstaltung.

4. Das Partnerschaftskomitee ist jederzeit berechtigt, die Förderrichtlinien und -beträge durch satzungsgemäßen Vereinsbeschluß abzuändern oder aufzuheben. Die Förderanträge können formlos an den Verein vor Antritt der Begegnungsmaßnahme gerichtet werden.

zum Anfang